Klientenaufklärung

Rechtliche Hinweise und Klientenaufklärung

Das Angebot auf der Website zählt zu den sogenannten freien Gesundheitsberufen bzw. dem „Geistigen Heilen“.

Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): “Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.“

Freie Gesundheitsberufe und damit auch das Geistige Heilen grenzen sich deutlich von den medizinischen Berufen und den Gesundheitsfachberufen ab:

  1. es werden bei Beratungen und Anwendungen keine Diagnosen gestellt;
  2. es werden keine Beschwerden oder Erkrankungen behandelt oder eine Verbesserung von Beschwerden oder Erkrankungen in Aussicht gestellt;
  3. für die Anwendung der vermittelten Methoden sind vom Anwender keine Kenntnisse in Anatomie, Physiologie oder Pathologie erforderlich;
  4. die Anwendung erfolgt ausschließlich außerhalb der Heilkunde (entsprechend der Definition des Heilpraktikergesetzes) und dient nicht dem Ziel, eine ärztliche, naturheilkundliche oder psychotherapeutische Behandlung zu ersetzen oder Sie als Klienten von einem Arztbesuch abzuhalten: Bei körperlichen Beschwerden sollten Sie entweder zusätzlich oder alternativ einen Arzt oder Heilpraktiker aufzusuchen;
  5. die Anwendungen und Beratungen erfolgen allein zum Zwecke der unspezifischen Gesundheitsvorsorge, der Entspannung, dem Wohlbefinden und/oder der Persönlichkeitsentwicklung.

Die energetische Fernbehandlung, die persönliche Energiearbeit vor Ort/am Telefon/Videochat sowie mündliche und schriftliche Beratungen sind keine Arbeitsmethoden im Sinne des empirischen naturwissenschaftlichen Erkenntnisbereiches. Die Erfolge der energetischen Behandlungen sind daher nicht vorhersagbar bzw. messbar. In Notfällen, bei akuten Beschwerden oder einer allgemeinen Unsicherheit der Situation ist daher immer selbstverantwortlich eine schulmedizinische Behandlung vorzuziehen.